# EU-Rat will KI-Training mit persönlichen Daten erleichtern

> Der EU-Ministerrat hat seine Position zum Daten-Omnibus beschlossen. Für KI-Training könnte künftig ein berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage reichen.

Oossa · 2026-10-23 · https://oossa.com/de/eu-rat-will-ki-training-mit-personlichen-daten-erleichtern

Der EU-Ministerrat hat sich am 21. Oktober 2026 auf seine Position zum Daten-Omnibus geeinigt. Das Paket soll mehrere Regeln ändern, darunter Teile der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Cookie-Vorschriften. Es ist damit noch kein geltendes Recht: Zuerst muss auch das Europäische Parlament seine Position festlegen. Danach sollen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen; das Parlament soll voraussichtlich im Februar so weit sein.

Beim KI-Training weicht der Rat vom Vorschlag der EU-Kommission ab. Die Kommission wollte pseudonymisierte Daten aus dem Anwendungsbereich der DSGVO nehmen. Bei solchen Daten werden direkte Identifikatoren wie Namen entfernt oder ersetzt, eine Zuordnung kann aber unter Umständen weiterhin möglich sein. Der Rat will die bisherige Definition personenbezogener Daten beibehalten und stattdessen neue Regeln zur Pseudonymisierung schaffen.

## Was soll für KI-Training gelten?

Nach der Ratsposition soll ein Unternehmen personenbezogene Daten auch ohne Pseudonymisierung zum KI-Training nutzen dürfen, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse geltend macht. Als Rechtsgrundlage soll Artikel 6 der DSGVO dienen. Das Widerspruchsrecht der betroffenen Personen soll bestehen bleiben. Der Europäische Datenschutzausschuss soll Unternehmen außerdem mit technischen und rechtlichen Hinweisen zur Pseudonymisierung unterstützen.

Die Organisation Noyb kritisierte den Entwurf als „digitale Enteignung“ europäischer Bürger. Ob und in welcher Form diese Regeln Gesetz werden, hängt von den anstehenden Verhandlungen ab.

## Änderungen auch bei Cookies

Der Rat lehnt eine zentrale Cookie-Auswahl ab, mit der Nutzer ihre Tracking-Einstellungen zum Beispiel im Browser festlegen könnten. Stattdessen will er die bestehenden Regeln beibehalten, aber mehr Zwecke von der Einwilligungspflicht ausnehmen. Dazu zählen laut Ratsposition etwa Reichweitenmessung und die Sicherheit des Endgeräts. Der Rat erwartet dadurch weniger Cookie-Banner; zugleich könnte die Lockerung Tracking erleichtern.

Außerdem soll das Auskunftsrecht bei unbegründeten oder übermäßigen Anfragen entfallen können. Für wissenschaftliche Forschung sind gezielte Ausnahmen von bestimmten Pflichten vorgesehen. Deutschland stimmte gemeinsam mit Österreich und Estland gegen die Ratsposition.

## Die Fakten

- Der EU-Ministerrat teilte seine Einigung zum Daten-Omnibus am 21. Oktober 2026 mit.
- Der Rat will die DSGVO-Definition personenbezogener Daten beibehalten und neue Regeln zur Pseudonymisierung einführen.
- KI-Training mit personenbezogenen Daten soll laut Ratsposition bei berechtigtem Interesse auch ohne Pseudonymisierung möglich sein; das Widerspruchsrecht soll bestehen bleiben.
- Deutschland, Österreich und Estland stimmten gegen die Position des Ministerrats.

## Warum es wichtig ist

Für Menschen, deren persönliche Daten in KI-Trainingsdaten landen könnten, würde die Ratsposition eine mögliche Rechtsgrundlage für die Nutzung schaffen, auch ohne vorherige Pseudonymisierung. Ein Widerspruchsrecht soll erhalten bleiben. Was das konkret für einzelne Personen bedeutet, ist noch offen: Die Position ist nicht geltendes Recht und muss mit dem Parlament verhandelt werden.

## Quellen und Referenzen

1. [Daten-Omnibus: EU-Ministerrat will Datenschutz f�r KI-Training lockern](https://www.golem.de/news/daten-omnibus-eu-ministerrat-will-datenschutz-fuer-ki-training-lockern-2610-214448.html) – Golem, 2026-10-23

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-23
