# EuGH-Gutachten: Googles KI-Übersichten könnten Verlagsrechte verletzen

> Ein EuGH-Generalanwalt sieht Grenzen für die Wiedergabe von Presseartikeln in Googles KI-Übersichten. Über den Fall ist noch nicht entschieden.

Oossa · 2026-11-03 · https://oossa.com/de/eugh-gutachten-googles-ki-ubersichten-konnten-verlagsrechte-verletzen

Ein Chatbot darf bei der Wiedergabe von Zeitungsartikeln nicht die konkrete Ausdrucksform des Originals übernehmen. Das empfiehlt der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in einem Gutachten zu einem Streit zwischen dem ungarischen Verlag Like Company und Google. Der Verlag sieht seine Rechte durch Googles KI-Übersichten verletzt, die den Chatbot Gemini nutzen.

Like Company hatte in Budapest sowohl gegen das Training von Googles KI-Modell mit Onlineartikeln als auch gegen die Wiedergabe von Artikelinhalten in den Übersichten geklagt. Das ungarische Gericht bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung zu mehreren Rechtsfragen. Szpunars Schlussanträge sind eine Empfehlung; die Richterinnen und Richter des EuGH müssen ihr nicht folgen.

## Was wäre bei Antworten verboten?

Nach Szpunars Ansicht müssen Anbieter von KI-Übersichten Rechte wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beachten. Dieses schützt nicht die Tatsachen in einem Artikel, wohl aber dessen besondere Formulierung. Eine Antwort könnte demnach unzulässig sein, wenn sie den Artikel ganz oder teilweise so erkennbar wiedergibt, dass Nutzer auf den Zugriff auf die ursprüngliche Veröffentlichung vollständig verzichten können.

Szpunar sieht außerdem ein Problem, wenn ein Verlag versucht hat, das Scraping seiner Inhalte mit technischen Maßnahmen zu verhindern. Scraping bezeichnet das automatisierte Auslesen von Webseiten. Das Gutachten macht damit einen Unterschied zwischen dem Verwenden von Texten zum Trainieren eines Modells und dem Wiedergeben von Inhalten in einer konkreten Antwort.

## Training und Wiedergabe sind getrennte Fragen

Zu den Fragen über das Training empfiehlt Szpunar dem EuGH, sie für unzulässig zu erklären. Das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Werken sei im Rahmen der Ausnahme für Text- und Data-Mining grundsätzlich erlaubt. Zudem gebe es nach seiner Einschätzung keinen Beleg dafür, dass Google sein Modell überhaupt mit Texten von Like Company trainiert hat.

Der EuGH entscheidet erst später über den Fall; eine Entscheidung wird laut Golem in mehreren Monaten erwartet. Sie könnte auch für andere KI-Chatbots wichtig sein, wenn diese Artikel wiedergeben. Bis dahin ist weder geklärt, ob Googles KI-Übersichten im konkreten Fall Rechte verletzt haben, noch ob der Gerichtshof Szpunars Empfehlungen übernimmt.

## Die Fakten

- Der Rechtsstreit betrifft den ungarischen Verlag Like Company und Google.
- Googles KI-Übersichten verwenden den Chatbot Gemini.
- Generalanwalt Maciej Szpunar empfiehlt, die Fragen zum KI-Training für unzulässig zu erklären.
- Der EuGH muss dem Gutachten nicht folgen; eine Entscheidung wird in mehreren Monaten erwartet.

## Warum es wichtig ist

Für Verlage könnte entscheidend werden, ob eine KI-Antwort ihre Artikel so wiedergibt, dass Leser keinen Grund mehr haben, die Originalseite aufzurufen. Für Nutzer ändert sich vorerst nichts sicher: Das Gutachten ist noch kein Urteil, und der EuGH kann anders entscheiden.

## Quellen und Referenzen

1. [EuGH-Gutachten: Googles Chatbot k�nnte Urheberrecht von Verlagen verletzen](https://www.golem.de/news/eugh-gutachten-googles-chatbot-koennte-urheberrecht-von-verlagen-verletzen-2611-214812.html) – Golem, 2026-11-03

Zuletzt aktualisiert: 2026-11-03
