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Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt

Der Entwurf soll sexualisierte Aufnahmen und bestimmte Deepfakes unter Strafe stellen. Er ist noch kein geltendes Gesetz.

Von Von Oossa veröffentlicht: 1 Min. Lesezeit

Jonas Leupe · Unsplash

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Er sieht vor, das unbefugte Erstellen und Verbreiten bestimmter sexualisierter Aufnahmen und Deepfakes unter Strafe zu stellen. Betroffene sollen außerdem leichter Auskunft über Verantwortliche erhalten und illegale Inhalte löschen lassen können. Der Beschluss bedeutet noch nicht, dass die Regeln bereits gelten: Dafür muss das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Der Entwurf erweitert Paragraf 184k des Strafgesetzbuchs. Bislang erfasst er unter anderem heimliche Aufnahmen unter Röcken oder in Ausschnitten. Künftig sollen auch voyeuristische Bilder nackter Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste verboten sein. Das gilt laut Entwurf ebenso für Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile, wenn die Darstellung offensichtlich sexualisiert ist, sowie für Bilder sexueller Handlungen.

Welche Inhalte sollen strafbar sein?

Erfasst werden sollen auch KI-generierte Bilder, die sexuelle Handlungen oder nackte Körperteile zeigen und den Eindruck erwecken, eine bestimmte Person sei darauf abgebildet. Der Besitz von Aufnahmen einer Vergewaltigung soll ebenfalls strafbar werden; ebenso der Besitz von Nacktbildern Minderjähriger und der Handel damit. Für Kunst, Wissenschaft, Lehre und Berichterstattung sind Ausnahmen vorgesehen, wenn überwiegende berechtigte Interessen vorliegen.

In der Regel soll eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich sein. Bei Aufnahmen von Vergewaltigungen nennt der Entwurf bis zu drei Jahre Haft. Bilder bei üblichen Sport-, Musik- oder Tanzveranstaltungen sollen nicht automatisch darunterfallen. Der Frauenberatungsverband BFF sieht bei der Abgrenzung sexualisierter Aufnahmen erhebliche praktische und rechtliche Probleme.

Was ist noch offen?

Der Artikel nennt außerdem Strafen für nicht sexualisierte Deepfakes und sogenannte Face-Accounts sowie GPS-Tracking. Im vorliegenden Textausschnitt fehlen jedoch die konkreten Tatbestände und möglichen Strafen dafür. Auch wie Betroffene ihre erweiterten Auskunftsrechte praktisch nutzen können, wird dort nicht näher beschrieben.

Warum es wichtig ist

Für Menschen, deren intime Bilder ohne Zustimmung verbreitet werden, könnte der Entwurf neue strafrechtliche Möglichkeiten und bessere Auskunftsrechte schaffen. Noch ist er aber nicht geltendes Recht; außerdem bleibt offen, wie die Regeln zu nicht sexualisierten Deepfakes und GPS-Tracking genau ausgestaltet sind.

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