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Kölner Gericht erklärt Snapchats Nutzung von My-AI-Chats für Werbung für rechtswidrig

Das Landgericht Köln gab einer Klage des vzbv statt. Snap will gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen.

Von Von Oossa veröffentlicht: 1 Min. Lesezeit

appshunter.io · Unsplash

Das Landgericht Köln hat die Nutzung von Eingaben im Snapchat-Chatbot My AI für personalisierte Werbung für rechtswidrig erklärt. In seinem Urteil vom 17. September 2026 gab es der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Snap Group Limited vollständig statt.

Nach den Feststellungen des Gerichts verwendete Snap Chat-Anfragen bei der Auswahl von Anzeigen. Darunter konnten sensible Angaben sein, etwa zur Religion oder sexuellen Orientierung. Ein Hinweis vor der ersten Nutzung, den Nutzer mit „ok“ bestätigen mussten, reichte laut Gericht nicht als ausdrückliche Einwilligung aus. Die Datenschutz-Grundverordnung schützt solche sensiblen Daten besonders.

Auch Werbe-Voreinstellungen waren strittig

Das Gericht beanstandete außerdem bereits aktivierte Optionen in den Werbeeinstellungen. Sie betrafen unter anderem die Auswertung von Aktivitäten außerhalb der App und die Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke. Nutzer mussten die Häkchen selbst entfernen; das ersetze keine aktive Zustimmung, urteilten die Richter.

Auch voreingestellte Themen für Alkohol- und Glücksspielanzeigen in Konten Minderjähriger kritisierte das Gericht. Bei einem Test mit dem Konto einer vermeintlich 14-Jährigen empfahl My AI Cocktails und forderte zum Probieren auf. Ob diese Antwort Werbung war, ließ das Gericht offen.

Snap kündigt Rechtsmittel an

Eine Snap-Sprecherin sagte dem Spiegel, das Unternehmen habe My AI seit Klageeinreichung 2024 verändert und Werbung aus dem Chatbot entfernt. Alkohol- und Glücksspielwerbung für Minderjährige habe Snap nach eigenen Angaben nie zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Snap will Rechtsmittel einlegen.

Bereits im März 2026 hatte die EU-Kommission wegen möglicher Mängel beim Jugendschutz ein Verfahren gegen Snapchat eingeleitet. Aus dem Kölner Urteil geht nicht hervor, wie sich Snaps Änderungen am Chatbot auf die beanstandete Datenverarbeitung auswirken.

Warum es wichtig ist

Für Snapchat-Nutzer, besonders Minderjährige, bedeutet das Urteil: Ein einmaliges „ok“ genügt nach Auffassung des Kölner Gerichts nicht, um sensible Angaben aus Chatgesprächen für Werbung zu nutzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, und Snap sagt, es habe den Chatbot bereits geändert; ob die beanstandete Verarbeitung heute noch stattfindet, bleibt offen.

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