Meta will seine Nutzungsbedingungen für geschäftliche Konten ändern. Wer etwa Facebook-, Instagram- oder WhatsApp-Geschäftskonten nutzt, soll Meta damit erlauben, automatisierte Programme einzusetzen, die Inhalte von verknüpften Webseiten und Domains erfassen. Laut den Bedingungen können diese Inhalte zum Training von Meta-Produkten verwendet werden, darunter AI at Meta.
Die Änderung soll am 30. Oktober 2026 in Kraft treten. Betroffene Unternehmen können den neuen Bestimmungen laut dem Bericht nicht gezielt widersprechen und ihre Konten trotzdem weiter geschäftlich nutzen. Sie müssten den Bedingungen zustimmen oder die geschäftliche Nutzung der Meta-Plattformen vor dem Stichtag einstellen. Weil viele Medienhäuser Geschäftskonten haben, betrifft die Regelung auch Nachrichtenverlage.
Was kann Meta erfassen?
Besonders umstritten ist eine Klausel zu Testzugangsdaten für KI-Bots. Rechtsexperten halten es für möglich, dass Meta damit Registrierungsschranken auf Webseiten umgehen und Inhalte abrufen könnte, die sonst geschützt sind. Der Bericht beschreibt dies als mögliche technische Folge, nicht als nachgewiesene Praxis.
Ein Meta-Sprecher sagte dem Nieman Lab, Webseitenbetreiber könnten den Zugriff weiterhin über die Datei robots.txt steuern. Sie enthält technische Hinweise dazu, welche Bereiche automatisierte Programme besuchen dürfen. Juristen bezweifeln laut Bericht, dass dieser Schutz ausreicht: Meta könnte argumentieren, dass die akzeptierten Vertragsbedingungen Vorrang haben. Wie ein Streit darüber rechtlich entschieden würde, ist offen.
Welche Wahl haben Unternehmen?
Rechtsexperten kritisieren, dass die Nutzung der Meta-Plattformen an die Erlaubnis zum Erfassen von Webseiteninhalten gekoppelt wird. Sie vergleichen das mit ähnlichen Konflikten um Google und den Zugriff auf Inhalte für KI-Suchfunktionen. Zugleich hat Meta laut Bericht begonnen, mit Meta One für manche Konten das Teilen externer Links kostenpflichtig einzuschränken. Für Webseitenbetreiber entsteht damit ein Spannungsverhältnis: Links können Gebühren kosten, während Meta Inhalte der verlinkten Seiten möglicherweise ohne Lizenz erfasst.
Ob und wie Meta die neuen Rechte tatsächlich nutzen wird, geht aus dem Bericht nicht hervor. Auch ist unklar, wie wirksam robots.txt gegen den Zugriff wäre.
Warum es wichtig ist
Für Verlage und andere Unternehmen mit Meta-Geschäftskonten bedeutet die geplante Änderung eine konkrete Entscheidung vor dem 30. Oktober: Bedingungen akzeptieren oder die geschäftliche Nutzung einstellen. Ob Meta tatsächlich geschützte Inhalte über Testzugänge erfassen kann und ob robots.txt das verhindert, ist bislang ungeklärt.