Die Bundeswehr prüft, ob künstliche Intelligenz bei der Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern helfen kann. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) könnte damit Hinweise auf rechtsextreme Gesinnung früher erkennen. Über die Pläne berichtete der Spiegel; laut Golem sollen automatisierte Verfahren bereits im Bewerbungsprozess zum Einsatz kommen.
Geplant ist, Bewerbungsunterlagen und Informationen aus sozialen Medien nach möglichen Mustern zu durchsuchen. Die Systeme sollen laut dem Bericht auch zwischen Rechtsextremismus, Islamismus und anderen ideologischen Ausprägungen unterscheiden. Welche Software dafür vorgesehen ist, wann das Verfahren starten könnte und welche Daten genau ausgewertet würden, wird im Artikel nicht genannt.
Der MAD soll entscheiden
Die Bundeswehr sagt, KI solle lediglich bei der Vorsortierung helfen. Die abschließende Entscheidung bleibe beim MAD. Das ist wichtig, weil eine automatisierte Einschätzung menschlicher Gesinnung fehlerhaft sein kann. Datenschützer sorgen sich um die Privatsphäre der Bewerber; offen bleibt auch, wie mögliche Fehlalarme überprüft und korrigiert würden.
Als Hintergrund nennt der Bericht den Fall Franco A.: Der Soldat bewarb sich zwischen 2014 und 2017 unter falscher Identität bei der Bundeswehr. Er wurde erst 2017 bei seiner Festnahme enttarnt, obwohl er Waffen gesammelt und eine Masterarbeit mit extremistischen Tendenzen verfasst hatte. Der Fall hatte Schwächen in den damaligen Überprüfungen sichtbar gemacht.
Radikalisierung im Internet im Blick
Der MAD richtet sein Augenmerk laut Bericht auch auf digitale Radikalisierung. Rechtsextreme Gruppen würden über soziale Medien und geschlossene Onlinegruppen neue Mitglieder ansprechen. Der Artikel nennt außerdem die steigende Zahl erkannter Fälle als Grund für die besondere Aufmerksamkeit des Dienstes.
Warum es wichtig ist
Für Menschen, die sich bei der Bundeswehr bewerben, könnte eine solche Prüfung bedeuten, dass digitale Spuren und Unterlagen frühzeitig automatisiert ausgewertet werden. Ob und wann das geschieht und wie Bewerber falsche Treffer anfechten könnten, ist bislang nicht bekannt.