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Kölner Gericht beanstandet Snapchats Werbung mit Chatdaten

Snap muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln Chatdaten rechtskonform behandeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Snap kann Berufung einlegen.

Von Von Oossa veröffentlicht: 1 Min. Lesezeit

freestocks · Unsplash

Das Landgericht Köln hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Verfahren gegen Snap weitgehend recht gegeben. Das Gericht beanstandete die Bedingungen, mit denen Snapchat Daten aus Gesprächen mit seinem KI-Chatbot verarbeiten wollte – darunter für gezielte Werbung. Hält Snap sich nicht an das Urteil, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das gilt allerdings erst, sofern das Urteil rechtskräftig wird.

Das Urteil wurde Ende September verkündet; der Text liegt inzwischen vor. Snap kann vor höheren Instanzen dagegen vorgehen.

Was das Gericht beanstandet

Snap hatte Nutzer mit vorangekreuzten Einwilligungen dazu aufgefordert, verschiedenen Datenverarbeitungen zuzustimmen. Die Richter sahen darin keine wirksame Grundlage nach europäischem Datenschutzrecht. Auch ein Hinweis vor der ersten Nutzung des Chatbots hätte die Verarbeitung nach Ansicht des Gerichts nicht rechtmäßig gemacht. Das von Snap angeführte berechtigte Interesse reiche ebenfalls nicht aus.

Snap zufolge nutzt das Unternehmen alle Daten, die Teil von Chatgesprächen sind, um passende Werbeanzeigen zu erzeugen. Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, Nutzer würden diese Daten selbst in die Chats eingeben.

Besondere Regeln für Minderjährige

Der Fall betrifft auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Werbung auf Plattformen. Der Digital Services Act der EU enthält dafür besondere Verbote und verpflichtet große Plattformen, Risiken für ihre Nutzer zu erkennen und anzugehen. Bei der ursprünglichen Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband war das Gesetz laut Bericht noch nicht in Kraft. Das Urteil wird als Verstoß gegen Datenschutzrecht beschrieben; es ist nicht rechtskräftig.

Warum es wichtig ist

Für Familien ist relevant, dass das Gericht die Nutzung von Chatdaten für passende Werbung nicht allein mit vorangekreuzten Einwilligungen oder einem Hinweis vor dem ersten Chat rechtfertigen ließ. Noch ist offen, ob das Urteil nach möglichen Rechtsmitteln Bestand hat und welche Änderungen Snap tatsächlich vornehmen muss.

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