Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will verhindern, dass mit KI erstellte Schriftsätze Gerichte mit immer mehr Papier und Daten überlasten. Dafür soll die Zivilprozessordnung geändert werden. Künftig solle im Zivilprozess nur noch ein strukturierter Parteivortrag erlaubt sein, sagte die SPD-Politikerin am 6. Oktober 2026 auf einer Veranstaltung des IT-Verbands Eco in Berlin.
Ein Gesetzentwurf liegt laut dem Bericht noch nicht vor. Hubig nennt als Ziel, Verfahren schneller und konzentrierter zu einer Entscheidung zu bringen. Wie genau Schriftsätze künftig aufgebaut sein müssen oder welche Folgen ein Verstoß hätte, ist noch offen.
Sozialgerichte besonders betroffen
Nach Hubigs Angaben ist die Belastung vor allem an Sozialgerichten groß. Dort besteht kein Anwaltszwang; Betroffene können ihre Schriftsätze also selbst einreichen. In Nordrhein-Westfalen seien die Eingangszahlen an den Sozialgerichten im ersten Quartal 2026 um 163 Prozent gestiegen. Das meiste, was dort eingehe, sei KI-generiert, sagte Hubig.
Sie berichtete auch von Schriftsätzen mit 200, 300, 400 oder sogar 500 Seiten. Richterinnen und Richter könnten solche Eingaben nicht einfach als schlampig abtun, sondern müssten sie bearbeiten. Die Zahlen und Einschätzungen stammen von der Ministerin; unabhängige Belege dafür nennt der Bericht nicht.
Reformvorschläge werden noch beraten
Grundlage für den geplanten Entwurf ist der Abschlussbericht einer Reformkommission zum Zivilprozess der Zukunft. Das 260-seitige Papier wurde Ende Januar 2025 vorgelegt. Es sieht auch mögliche Vorteile: KI könne Parteien bei der Rechtsverfolgung helfen und die Kommunikation zwischen Beteiligten verbessern.
Die Kommission warnt zugleich, KI könne das Problem überlanger Schriftsätze verschärfen. Hubig will deshalb Verfahren stärker strukturieren, Gerichten mehr Möglichkeiten für Hinweise geben und mündliche Verhandlungen wieder wichtiger machen. Wann ein Gesetzentwurf kommt und welche Regeln er konkret enthält, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Warum es wichtig ist
Wer ohne Anwalt vor einem Sozialgericht auftritt, könnte von neuen Vorgaben für Schriftsätze betroffen sein. Bestätigt ist bisher nur Hubigs Reformabsicht; welche Anforderungen gelten würden und wann, ist noch nicht bekannt.