Am 17. Okt. 2026 kündigte Meta eine Änderung seiner Geschäftsbedingungen an. Gestrichen wurde die Klausel, laut der das Unternehmen Inhalte von beliebigen Domains nutzen durfte, um seine Produkte „bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und zu warten“. Experten hatten die Formulierung als pauschales Recht verstanden, Websites – darunter auch Nachrichtenseiten – kostenlos auszulesen. Meta zufolge stellt die Streichung lediglich klar, dass sich die Klausel auf seine werbebezogenen Produkte bezog. An der Funktionsweise seiner Webcrawler ändere sich dadurch nichts.
Was die Änderung bedeutet
Die Änderung erfolgte nach Kritik von Forschern und Rechtswissenschaftlern. Sie hatten argumentiert, die ursprüngliche Formulierung setze die robots.txt-Dateien von Websites außer Kraft – einen Standard, mit dem Seiten Crawlern mitteilen, welche Inhalte sie kopieren dürfen und welche nicht. Metas Kommunikationsteam bekräftigte, dass Rechteinhaber ihre Präferenzen weiterhin über robots.txt festlegen können und das Unternehmen keine neuen Rechte zum Auslesen von Nachrichtenseiten erhält.
Warum es wichtig ist
Für Nachrichtenverlage bedeutet die Streichung, dass Meta nicht länger ein umfassendes Recht beansprucht, ihre Artikel ohne Erlaubnis für das KI-Training zu kopieren. Meta sagt jedoch weiterhin, dass seine Crawler robots.txt beachten. Websites müssen diese Datei also weiterhin nutzen, um den Zugriff zu steuern. Unklar bleibt, ob Meta tatsächlich ändern wird, wie es im Hintergrund Daten sammelt.