KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nehmen nach Einschätzung von Ermittlern zu. Das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe bearbeitet eine zweistellige Zahl von Fällen. Genaue Zahlen nannte die Behörde nicht.
Nach Angaben des Ersten Staatsanwalts Thorsten Nees können solche Bilder heute mit frei zugänglichen KI-Programmen erstellt werden, ohne besondere IT-Kenntnisse. Das erschwert die Arbeit der Ermittler: Es gibt bislang kaum Gerichtsentscheidungen zu dem Thema, und es ist oft schwer festzustellen, ob ein Bild künstlich erzeugt wurde.
Wann ist ein Bild strafbar?
Auch erfundene Darstellungen können laut Strafgesetzbuch als Kinderpornografie gelten. Entscheidend kann sein, ob ein durchschnittlicher Betrachter auf den ersten Blick erkennt, dass das Bild künstlich ist. Oberstaatsanwalt Mirko Heim nannte Mangas als Beispiel für klar erkennbare Fiktion.
Ist die Künstlichkeit offensichtlich, droht laut Heim eine Strafe für das Verbreiten oder Zugänglichmachen. Wenn sich das nicht so leicht erkennen lässt, können auch Besitz und das Beschaffen solcher Dateien strafbar sein und mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Was als wirklichkeitsnah gilt, sei jedoch eine Auslegungsfrage, sagte Nees.
Ermittlungen bleiben schwierig
Hinweise auf Prompts – die Eingaben, mit denen ein Bild erzeugt wurde – und Herkunftsnachweise können helfen, KI-Bilder zu erkennen. Laut Nees wird das zunehmend schwieriger. Anonyme, verschlüsselte oder im Ausland gehostete Inhalte können außerdem die Suche nach den Verantwortlichen erschweren.
Ein Forschungsteam der Universität Passau hält unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung von Betreibern solcher KI-Tools für möglich, etwa wegen Beihilfe. Das ist eine Einschätzung aus einer Analyse, keine hier genannte Gerichtsentscheidung. Heim betonte zudem, dass Kinder, deren Gesicht für solche Bilder verwendet wird, sich ähnlich wie reale Missbrauchsopfer missbraucht und beschämt fühlen können.
Warum es wichtig ist
Wer frei verfügbare KI-Tools nutzt, sollte nicht davon ausgehen, dass erfundene Bilder automatisch legal sind: Laut CCZ können je nach Erkennbarkeit und Umgang mit dem Material auch Besitz oder Verbreitung strafbar sein. Wie Gerichte die Grenze zwischen klar künstlich und wirklichkeitsnah ziehen, ist wegen der wenigen bisherigen Entscheidungen noch unsicher.