Meta hat die Geschäftsbedingungen für Unternehmenskonten auf Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger aktualisiert. Die Änderung tritt am 30. Oktober 2026 in Kraft. Sie erlaubt Meta, automatisierte Software – Scraper, Bots oder Crawler – auf jeder Webseite einzusetzen, die ein Unternehmen über die Plattformen bewirbt. Das ausgelesene Material kann anschließend zur Entwicklung, Verbesserung und Erforschung von Metas KI-Produkten sowie zu deren Training genutzt werden.
Wie sich die Regelung von bisherigen Vereinbarungen unterscheidet
Meta bezahlt bereits für KI-Lizenzvereinbarungen mit einigen großen Medienunternehmen wie CNN, Fox News, USA Today und People Inc. Diese Vereinbarungen beruhen auf ausdrücklichen Verträgen und umfassen Gebühren. Die neuen Bedingungen erlauben Meta dagegen, Inhalte von einem wesentlich größeren Kreis von Online-Verlagen abzurufen – ohne gesonderte Lizenz, sofern die Website des Verlags mit einem Geschäftskonto verknüpft ist, das Metas Werbe- oder Linkdienste nutzt.
Was das für Verlage und Unternehmen bedeutet
Verlage, die nicht möchten, dass ihre Artikel zum Training von KI genutzt werden, müssen die neuen Bedingungen ablehnen. In diesem Fall könnten sie laut Meta den Zugang zu den Plattformen für kommerzielle Zwecke verlieren. Gleichzeitig hat Meta das kostenpflichtige Abonnement „Meta One“ eingeführt: Es verlangt von Creators Gebühren dafür, Links in Beiträge aufzunehmen – Links, die Meta nach den neuen Regeln nun kostenlos auslesen kann.
Warum es wichtig ist
Verlage müssen damit rechnen, dass ihre Artikel ohne zusätzliche Bezahlung zum Training von Metas KI genutzt werden – was den Wert ihrer Inhalte beeinträchtigen könnte. Unternehmen, die für ihr Marketing auf Meta angewiesen sind, müssen entscheiden, ob sie die Bedingungen akzeptieren oder den Zugang zu den Plattformen riskieren. Der Schritt wirft außerdem die Frage auf, wie viel vom Internet zu frei verfügbaren Trainingsdaten für die KI großer Technologiekonzerne wird.