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Verlage verlangen EU-Stopp für Metas neue Nutzungsbedingungen

Meta will ab 30. Oktober neue Regeln für Geschäftskonten einführen. Verlegerverbände fürchten, dass damit auch verlinkte Medieninhalte kommerziell ausgewertet werden können.

Von Von Oossa veröffentlicht: 1 Min. Lesezeit

Sven · Unsplash

Europäische Verlegerverbände fordern die EU-Kommission auf, geplante neue Nutzungsbedingungen von Meta vorerst auszusetzen. Der Konzern will die Regeln für Geschäftskonten auf Facebook und Instagram am 30. Oktober ändern. Laut den Verlagen könnten sie Meta erlauben, Inhalte verlinkter Webseiten und redaktioneller Archive automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für kommerzielle Produkte zu nutzen.

Zu den protestierenden Verbänden gehören der Europäische Verlegerverband EPC, der deutsche Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP). Sie wollen, dass die Kommission die Änderung prüft und ihre Anwendung bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt.

Was beanstanden die Verlage?

Nach Ansicht der Verbände könnte schon das Teilen eines Verlagslinks auf einer Meta-Plattform dazu führen, dass Meta auf das weitere digitale Angebot dieses Verlags zugreift. Nutzerinnen und Nutzer könnten solche weitreichenden kommerziellen Rechte nicht im Namen eines Verlags vergeben. Die Verbände argumentieren außerdem, Meta mache den Zugang zu seinen Plattformen davon abhängig, dass Medien ihre Inhalte kostenlos zur Auswertung bereitstellen. Das verstoße gegen den Digital Markets Act (DMA), der für besonders große Plattformen faire Zugangsbedingungen verlangt.

Meta hat nach Kritik aus den USA die Geschäftsbedingungen leicht geändert und den ausdrücklichen Verweis auf das Training von KI-Modellen gestrichen. Die Verleger halten das für unzureichend: Andere automatisierte Nutzungen, etwa für semantische Suche, Empfehlungen oder gezielte Werbung, seien weiterhin erfasst. Das sind Einschätzungen der Verbände; der genaue Umfang der künftigen Nutzung ist im Bericht nicht näher ausgeführt.

Was ist noch offen?

Auch die britische Wettbewerbsbehörde CMA will Meta wegen der Änderungen vorladen und untersuchen, ob für den Konzern strengere Regeln gelten sollten. Die Verlage warnen, automatisierte Systeme könnten Archive schnell in Datenbanken überführen, deren Inhalte sich später kaum zurückholen ließen. Meta bestreitet diese Warnung. Ob die EU-Kommission vor dem geplanten Start eingreift und wie Meta die Klauseln anwenden würde, ist noch offen.

Warum es wichtig ist

Für Verlage, die Facebook und Instagram nutzen, könnte die Änderung bedeuten, dass verlinkte Inhalte über die einzelnen Beiträge hinaus von Meta ausgewertet werden. Die Verbände verlangen deshalb eine Prüfung vor dem geplanten Start; offen ist, wie weit die Klauseln tatsächlich reichen und ob die EU-Kommission eingreift.

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