Ein Richter hat Meta angewiesen, die Mitarbeiter zu nennen, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke über Torrents für das KI-Training genehmigten. Im Mittelpunkt steht, wer die Entscheidung zum Beschaffen der Daten getroffen oder autorisiert hat – nicht nur die Führungskräfte. Meta zufolge liefen frühe KI-Projekte wie Llama 1 und 2 zunächst informell ab, bevor später formelle Prüfverfahren eingeführt wurden. Das Unternehmen hat die Namen bislang nicht vorgelegt. Die Anwälte von Meta und Entrepreneur Media lehnten eine Stellungnahme ab.
Warum es wichtig ist
Die Identifizierung der Verantwortlichen könnte klären, wer für den Einsatz raubkopierter Daten verantwortlich ist, und sich auf künftige Rechts- und Compliance-Praktiken bei Meta auswirken.