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Gericht bestätigt Befugnis des Pentagons, Anthropic wegen Streits um Claude-Funktionen auf eine schwarze Liste zu setzen
Das Berufungsgericht des D.C. Circuit entschied, dass das Pentagon Anthropic trotz eines Urteils eines untergeordneten Gerichts, wonach die Maßnahme gegen ein Lieferkettengesetz verstößt, weiter auf einer schwarzen Liste führen darf. Ein weiter gefasstes Gesetz räumt dem Pentagon mehr Spielraum ein.
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Das Verteidigungsministerium erklärte, es könne das KI-Startup Anthropic auf eine schwarze Liste setzen, nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, bestimmte Claude-Funktionen für ein Pentagon-Projekt freizuschalten. Ein Bundesberufungsgericht in Washington, D.C., stimmte zu, dass die Maßnahme des Pentagons nach einem anderen Lieferkettengesetz zulässig ist. Das Urteil erging am 25. September 2026. Die schwarze Liste bleibt damit bestehen, während die frühere Entscheidung des untergeordneten Gerichts auf ein enger gefasstes Gesetz beschränkt bleibt.
Wie es dazu kam
Im August 2026 stellte ein Richter am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien fest, dass die schwarze Liste des Pentagons gegen 10 U.S.C. § 3252 verstieß. Dieses Gesetz beschränkt den Begriff „Lieferkettenrisiko“ auf Fälle, in denen ein Gegner vorsätzlich Sabotage betreibt oder schädlichen Code einschleust. Der Richter erklärte, Anthropic habe keine böse Absicht erkennen lassen; die schwarze Liste sei daher nach dieser Vorschrift rechtswidrig.
Das Pentagon berief sich jedoch auch auf 41 U.S.C. § 4713, eine weiter gefasste Ermächtigung, die keinen Nachweis einer böswilligen Absicht voraussetzt. Der Kongress übertrug dem D.C. Circuit die ausschließliche Zuständigkeit für die Auslegung dieses Gesetzes im Bereich der Verteidigungsbeschaffung. Das Berufungsgericht erklärte, dass die Frage der Absicht, auf die sich das untergeordnete Gericht konzentriert hatte, nach § 4713 unerheblich sei. Die schwarze Liste könne daher bestehen bleiben.
Wie es weitergeht
Das Pentagon kann Anthropic nach dem weiter gefassten Gesetz weiterhin als „Lieferkettenrisiko“ einstufen. Anthropic kann noch versuchen, die Entscheidung anzufechten; jede weitere Berufung muss jedoch vor den D.C. Circuit und nicht vor das Bezirksgericht. Der Fall zeigt, wie die Regierung unterschiedliche gesetzliche Definitionen nutzen kann, um KI-Anbieter einzuschränken, die sie als riskant einstuft.
Vorerst wird Anthropics Claude-Modell für alle Pentagon-Systeme, die auf die auf der schwarzen Liste stehenden Funktionen angewiesen sind, nicht verfügbar sein. Andere KI-Unternehmen, die den Fall beobachten, könnten ihre Verträge mit dem Verteidigungsministerium anpassen, um ähnlichen Einstufungen vorzubeugen.
Warum es wichtig ist
Das Urteil bedeutet, dass das Pentagon bestimmte KI-Tools von seinen Systemen fernhalten kann, selbst wenn der Anbieter nachweislich nichts falsch gemacht hat. Unternehmen, die der Regierung KI verkaufen, könnten mit strengeren Vertragsbedingungen oder überraschenden Verboten konfrontiert werden. Für Steuerzahler könnte dies beeinflussen, wie schnell neue KI-Fähigkeiten in Verteidigungsprojekten zum Einsatz kommen, und möglicherweise Innovationen bremsen oder die Kosten erhöhen, wenn weniger Anbieter infrage kommen.
Quellen und Referenzen
| # | Quelle | Medium | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Court rules Pentagon can blacklist Anthropic for refusing to enable Claude features ↗ | Ars Technica | 25.09.2026 | "Overly constrained AI models" could cause military operations to fail, judges say. |
1 Quellen
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