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Meta setzt umstrittene Verlagsbedingungen vorerst aus

Meta will Verlage konsultieren, bevor das Unternehmen seine Geschäftsbedingungen ändert. Die überarbeitete Fassung schützt robots.txt-Einstellungen jedoch weiterhin nicht ausdrücklich.

Von Von Oossa veröffentlicht: 2 Min. Lesezeit

Growtika · Unsplash

Meta hat eine geplante Änderung seiner Geschäftsbedingungen vorerst zurückgestellt. Verlage hatten befürchtet, dass das Unternehmen dadurch ihre Inhalte zur Entwicklung von Produkten nutzen könnte. Meta will vor Änderungen an seinen Richtlinien Branchenverbände und Branchenvertreter konsultieren. Sollte dieser Prozess über den 20. November hinausgehen, will Meta die Einführung der aktualisierten Bedingungen verschieben. Einen neuen Einführungstermin hat das Unternehmen nicht genannt.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine Formulierung, die nach Ansicht der Verlage auch Inhalte erfassen könnte, die Meta von Websites sammelt. Kritiker bemängelten, dass der Austausch des Wortes „train“ gegen „develop“ ihre Bedenken nicht ausräume. Bamber, ein von Ars Technica zitierter Kritiker, sagte, die Bedingungen schienen Meta zu erlauben, gesammelte Inhalte zur Entwicklung „jedes beliebigen Geschäftsprodukts“ zu verwenden.

Was Verlage kritisieren

Eine zentrale Frage ist, ob die Bedingungen Verlagen die Möglichkeit nehmen könnten, Meta-Crawlern den Zugriff auf ihre Websites zu untersagen. Website-Betreiber können dafür robots.txt verwenden – eine Datei, die Webcrawlern ihre Präferenzen signalisiert. Meta hat erklärt, dass sich an seiner Praxis beim Crawlen nichts ändere und Rechteinhaber die Datei weiterhin nutzen könnten, um ihre Präferenzen mitzuteilen.

Diese Zusicherung hat den Streit nicht beigelegt. Wie Nieman Lab anmerkte, enthalten auch Metas überarbeitete Bedingungen keine ausdrückliche Zusage, robots.txt-Einstellungen zu respektieren. Bei der Auseinandersetzung geht es somit sowohl darum, wie Meta nach eigenen Angaben Websites crawlt, als auch darum, was die schriftlichen Bedingungen dem Unternehmen im Umgang mit gesammelten Inhalten erlauben.

Metas Reaktion

Am 28. Oktober erklärte Andy Stone, Metas Vizepräsident für Kommunikation, auf X, das Unternehmen werde die vorgeschlagene Änderung der Richtlinien nicht ohne Rücksprache mit Verlagen und Branchenvertretern vornehmen. Stone sagte, die Konsultationen könnten über den 20. November hinausgehen; in diesem Fall werde Meta die aktualisierten Bedingungen später einführen. Das Unternehmen bezeichnete den Rückzug als Reaktion auf Rückmeldungen, ohne eine endgültige Ersatzregelung vorzulegen.

Der Vorschlag stieß auch parteiübergreifend in den USA auf Kritik: Die Senatoren Adam Schiff, Demokrat aus Kalifornien, und Marsha Blackburn, Republikanerin aus Tennessee, schrieben Mark Zuckerberg und forderten ihn auf, ihn zurückzuziehen. Die Bedenken bestehen trotz regulatorischer Prüfungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen fort. Metas öffentliche Zusicherungen finden sich bislang nicht als ausdrückliche Formulierung zu robots.txt in den überarbeiteten Bedingungen wieder.

Warum es wichtig ist

Für Verlage und Website-Betreiber bedeutet die Pause mehr Zeit, ihre Bedenken vorzubringen, bevor die Bedingungen in Kraft treten. Meta zufolge können sie ihre robots.txt-Signale weiterhin nutzen. Da die überarbeiteten Bedingungen jedoch nicht ausdrücklich zusichern, diese Präferenzen zu berücksichtigen, ist noch offen, was die Richtlinie in der Praxis erlaubt.

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